Optional: Corona-Versicherung - der Zusatzschutz für Ihre Reise
Sie planen gerade Ihren nächsten Urlaub? Aber was, wenn Sie oder Ihre Reisegefährten vor oder während Ihres Urlaubs an Corona erkranken? In diesem Fall greifen nicht immer alle Leistungen der klassischen Reiserücktrittsversicherung. Warum? Corona ist derzeit als Pandemie eingestuft. Als solche ist sie nicht im regulären Versicherungsschutz enthalten. Unsere Corona-Versicherung COVID-19 Protect plus rüstet Ihren Reiseschutz während der Pandemie auf – bei coronabedingter Stornierung, einer verspäteten Rückreise im Krankheitsfall oder Quarantäne-Maßnahmen.
Entscheiden Sie sich für den Jahres-Schutz oder für einen der Einmal-Tarife Comfort oder Premium, dann sparen Sie bares Geld. Denn die Selbstbeteiligung, das ist der Kostenanteil, den Sie im Schadensfall selbst tragen müssten, entfällt. Beim Basis-Einmal-Tarif beträgt Ihr Eigenanteil 20 Prozent des erstattungsfähigen Betrages – mindestens 25 Euro je Person.
Eine Reiserücktrittsversicherung ist immer eine gute Sache, besonders aber bei teuren oder lang vorab gebuchten Reisen. Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen.
Haben Sie Ihre Reise innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn gebucht, dann können Sie für diese Reise die Versicherung am Buchungstag oder spätestens innerhalb der nächsten sieben Tage abschließen.
Wenn Sie häufiger im Jahr in den Urlaub fahren, lohnt sich die Jahresversicherung. Das hat den angenehmen Effekt, dass Sie sich nicht jedes Mal aufs Neue um Ihren Versicherungsschutz kümmern müssen.
Beim Abschluss einer Jahres-Reiseversicherung werden Ihre Reisen, die Sie vor Abschluss des Vertrages gebucht haben, auch in den Versicherungsschutz einbezogen – wenn der Reiseantritt frühestens in 30 Tagen ist. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, dann sind Sie dennoch finanziell geschützt, wenn Sie den Vertrag am Tag der Reisebuchung oder spätestens innerhalb der nächsten sieben Tage abschließen.